HEINRICHSMEYER § HÖLDER
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Raus aus den Schulden?

Haben Sie oft hierrüber nachgedacht und nichts ist passiert? Lassen Sie sich durch unsere Berater bei einem finanziellen Neustart helfen. Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung der Anforderungen, die an eine außergerichtliche oder aber auch gerichtliche Entschuldung gestellt werden.

Die Ursachen für eine Insolvenz im Privatbereich sind vielseitig. Faktoren wie die Arbeitslosigkeit, ein Unfall und/oder eine Krankheit sowie die unwirtschaftliche Haushaltsführung können zur Zahlungsunfähigkeit führen. Seit Einführung der neuen Insolvenzordnung im Jahre 1999 haben insgesamt rund 400.000 Verbraucher einen Insolvenzantrag gestellt. Die neue gesetzliche Grundlage ermöglicht ihnen, nach einer Phase des Wohlverhaltens von nunmehr sechs Jahren, seit dem 01.07.2014 teilweise auch noch drei oder fünf Jahren, von den Restschulden befreit zu werden.

Wollen auch Sie von den gesetzlichen Neuerungen seit dem 01.07.2014 profitieren, dann sprechen Sie uns an oder vereinbaren einen ersten Besprechungstermin!

Herr RA u. FAInsR Andreas Hölder hat in den letzten 12 Jahren mehr als 500 Insolvenzberatungen und mehr als 250 außergerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt und hierbei sowohl die außergerichtliche Entschuldung herbeigeführt oder aber die Insolvenzantragstellung vorbereitet.

Im Rahmen der Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens garantieren wir eine zügige Abwicklung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens als Voraussetzung für die Antragstellung beim Insolvenzgericht. Sodann bereiten wir mit Ihnen gemeinsam die Antragsunterlagen auf und begleiten Sie auch im eröffneten Verfahren.

Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin über unser Kontaktformular.