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Monatspauschale


In einigen Fällen bieten wir unseren Mandanten für unsere Beratungsleistungen eine Monatspauschale an. Die Vereinbarung einer Monatspauschale empfiehlt sich regelmäßg bei Beratungsleistungen für Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen.
In diesem Fall zahlen Sie jeden Monat eine feste Pauschalsumme für sämtliche außergerichtliche Tätigkeiten. Dies kommt natürlich nur in Betracht, wenn Sie einen relativ hohen Beratungs- und Vertretungsbedarf haben und wir eine gewisse Zeit zusammenarbeiten.

Nur der Vollständigkeit halber wollen wir an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder eines Anteils an dem Betrag, der in Ihrer Angelegenheit erfolgreich durchgesetzt werden kann, unzulässig ist. Grundsätzlich darf auch kein geringeres Honorar vereinbart werden, als es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht.
Bitte beachten Sie dabei auch, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind Rechtsanwälte verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.

Möchten Sie mehr über dieses Angebot erfahren, dann sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice!