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Honorar


Grundsätzlich werden die erbrachten Leistungen nach entsprechender Vereinbarung in Abstimmung mit Ihnen nach Zeitaufwand abgerechnet. Alternativ kommt in geeigneten Fällen auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eine Abrechnung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Betracht.

Für eine Erstberatung im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes werden maximal € 190,-- zzgl. USt. berechnet.

Möchten Sie für Ihren Fall eine vorläufige Einschätzung der anfallenden Kosten- und Gebühren, dann nutzen Sie doch unseren kostenlosen Rückrufservice!

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