Fragen & Antworten
Obwohl die Insolvenzordnung kein einheitliches Insolvenzverfahren sowie gleichbleibende Verfahrensabschnitte kennt, haben wir nachstehend versucht, häufig wiederkehrende Fragen für die am Insolvenzverfahren Beteiligten (Schuldner/Gläubiger) zusammenzustellen und zu beantworten:
- Sie möchten etwas zum Stand des Insolvenzverfahrens wissen?
- Wie kann ich als Gläubiger meine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden? Gibt es Fristen?
- Wie lange dauert in der Regel ein (Regel-) Insolvenzverfahren bis zur Ausschüttung an die Gläubiger?
- Wie lange dauert in der Regel ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
- Warum bekomme ich eine Rechnung der Gerichtskasse, obwohl mir Verfahrenskostenstundung gewährt wurde?
- Sie haben Sonderrechte an Vermögensgegenständen des Insolvenzschuldners/der Insolvenzschuldnerin?
- Sie haben in den letzten Monaten vor der Insolvenz Ihres Arbeitsgebers kein Gehalt bekommen?
Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Jakubowska oder Frau Reichel
Telefonnummer: 0 52 41 / 92 02 - 20