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Erstberatung


Das Honorar für die Erstberatung ist gesetzlich nicht mehr festgeschrieben. Es ist daher mit dem Mandanten frei zu vereinbaren.

Als Besonderheit bieten wir ab dem Jahr 2015 eine Erstberatung zum Festpreis an.

Bei der Erstberatung handelt es sich um ein Beratungsgespräch, das nach unseren Erfahrungen etwa 15 bis 45 Minuten, selten einmal eine Stunde in Anspruch nimmt.
Ein solches Gespräch dient vor allem dem Zweck, die Erfolgsaussichten einer Angelegenheit vorläufig zu bewerten und natürlich auch das Kostenrisiko einzuschätzen. Diese erste Beratung in Ihrer Angelegenheit bieten wir Ihnen zum Festpreis von 30,00 € pro angefangene Viertelstunde zzgl. der gesetzlichen MwSt an.

Hierdurch haben Sie bei geringem Kostenaufwand die Möglichkeit, Gewissheit darüber zu erlangen, ob „ihre" Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat.

Zur Vereinfachung der Zahlung akzeptieren wir alle gängigen EC- und Kreditkarten.

Einen Termin für eine Erstberatung innerhalb der nächsten 48 Stunden erhalten SIe auch über unser Kontaktformular.